Bundesdatenschützer Kelber warnt Behörden vor WhatsApp-Nutzung

Bundesdatenschützer Ulrich Kelber weist darauf hin, dass der Einsatz von WhatsApp für Bundesbehörden „ausgeschlossen ist“. Der Dienst wehrt sich.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, hat Bundesbehörden vor einer Nutzung des zum Facebook-Konzern gehörenden Messengerdienstes WhatsApp gewarnt.

„Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass der Einsatz von WhatsApp für eine Bundesbehörde ausgeschlossen ist“, heißt es in einem Schreiben Kelbers an alle Bundesministerien und -behörden, das dem Handelsblatt vorliegt. Auch wenn die Coronakrise bei allen öffentlichen Stellen zu veränderten Kommunikationswegen führe, dürfe „in diesen schwierigen Zeiten“ die Einhaltung des Datenschutzes nicht vernachlässigt werden.

Kelber reagiert damit auf einzelne ihm vorliegende Bürgerbeschwerden gegen die Nutzung von WhatsApp durch Bundesbehörden.

„Allein durch die Versendung von Nachrichten werden jedes Mal Metadaten an WhatsApp geliefert“, gibt der Datenschützer in seinem Schreiben zu bedenken. Und es sei davon auszugehen, dass diese dann unmittelbar an Facebook weitergegeben würden. Allein aus der Tatsache, dass zum Beispiel ein Bürger mit einer Bundesbehörde kommuniziert habe sowie der Häufigkeit von Nachrichten ließen sich Rückschlüsse ziehen. „Diese tragen, wenn auch nur als kleiner Mosaikstein, zur verstärkten Profilbildung bei.“

Als Metadaten gelten etwa die IP-Adresse, Standortdaten, Informationen über das Smartphone und dessen Betriebssystem oder Nachrichten-Datum und -Uhrzeit. Anhand dieser Metadaten lassen sich aus Sicht von Experten Bewegungs- und Benutzerprofile erstellen. Durch die Verknüpfung einzelner Daten könnten zudem Rückschlüsse auf Berufe, Hobbys, finanzielle Situation, Vorlieben oder sogar Krankheiten der Nutzer gezogen werden.

WhatsApp wies die Vorwürfe Kelbers als falsch zurück. Ein Sprecher des Dienstes sagte dem Handelsblatt, WhatsApp gebe keine Benutzerdaten an Facebook weiter, um etwa zielgruppengenauere Werbung auf Facebook zu ermöglichen. „WhatsApp kann keine Nachrichten lesen, da diese standardmäßig durchgehend verschlüsselt sind“, betonte der Sprecher. Nur die Personen, die sich Nachrichten gegenseitig sendeten, können diese lesen – jedoch nicht WhatsApp, Facebook oder andere Personen.

Bedingt durch die Coronakrise werden die Facebook-Produkte besonders stark nachgefragt. „Die Nutzung unserer Dienste hat stark zugenommen“, sagte kürzlich Gründer und Chef Mark Zuckerberg. Auf mindestens ein Facebook-Produkt – also etwa auch Instagram oder WhatsApp – griffen zuletzt monatlich rund drei Milliarden Nutzer zu. Täglich waren es 2,36 Milliarden.

Kelber sieht zwar das Bedürfnis der Bundesregierung, wie er schreibt, „zeitnah und unmittelbar“ mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren und diese jenseits von Kettenbriefen und Falschmeldungen in sozialen Netzwerken „verlässlich“ zu informieren. „Wenn hierzu aber auf WhatsApp zurückgegriffen wird, zeigt dies in erster Linie, dass bislang versäumt wurde, einen datenschutzfreundlichen Dienst zu etablieren.“

Der Datenschützer erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die öffentlichen Stellen des Bundes in besonderem Maß an Recht und Gesetz gebunden seien. Im Hinblick auf die Einhaltung des Datenschutzrechts komme ihnen deshalb eine „Vorbildfunktion“ zu. „Ich sehe sie deshalb besonders in der Pflicht, sich datenschutzkonform zu verhalten.“

Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/corona-kommunikation-bundesdatenschuetzer-kelber-warnt-behoerden-vor-whatsapp-nutzung/25837220.html?ticket=ST-4109605-ASDaciOZC4kufNRkpvBE-ap4


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